Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass sie sich gestritten hätten. Er habe zu diesem Zeitpunkt seinen ersten Dobermann-Welpen gehabt, man schlafe kaum mit dieser Hunderasse. Die Privatklägerin habe wegen der Krankheit ihrer Mutter ebenfalls eine belastende Zeit durchgemacht, was ihm auch nahe gegangen sei. Die Nerven seien bei beiden blank gelegen. Er sei keine gewalttätige Person, es sei ein verbaler Streit gewesen. Sie habe gesagt, sie verlasse die Wohnung und wolle heimgehen. Er habe in diesem Moment gedacht, dass sie nicht fahrtüchtig sei. Sie habe dann die Wohnung verlassen.