Sie sei dann mit Herrn J.________ in seinem Auto nach Bern gegangen. Danach habe sie organisieren können, dass ihr Auto am darauffolgenden Tag mit dem Ersatzreifen geflickt werden könne. Nach der Reparatur sei sie mit ihrer Schwester das Auto holen gegangen. Auf Nachfrage erklärte sie, der Beschuldigte sei ihr in einer Distanz von etwa zwei bis drei Metern gefolgt, als sie die Wohnung verlassen habe. Den Hund habe sie bei Verlassen der Wohnung an der Leine gehabt. Er sei die ganze Zeit angeleint gewesen, daher habe es dann auch das Gerangel gegeben. Sie habe nicht auf das Stechen des Reifens reagiert, weil sie wie eingefroren gewesen sei.