Sie habe nur noch geschlottert. Sie habe mitgeteilt, dass der Hund weg sei und sie zu der Polizei müssten. Sie habe keine andere Variante mehr gesehen. Sie seien zum Polizeiposten gegangen und hätten dort zehn Minuten warten müssen, da der Posten nicht besetzt gewesen sei. In diesen zehn Minuten habe sie der Beschuldigte x-mal versucht anzurufen. Sie sei auf den Polizeiposten gegangen, wo sie befragt worden sei. Während dieser Befragung habe der Beschuldigte wiederum versucht sie anzurufen und einer der Polizisten, glaublich Herr N.________, habe den Anruf entgegengenommen. Herr N.________ habe dem Beschuldigten mitgeteilt, er solle den Hund sofort auf den Polizeiposten E._____