12 lich sagte sie auf die Frage, wieso sie auf die Anrufe des Beschuldigten nicht reagiert habe, da dieser ja den Hund habe zurück geben wollen, dass sie nach dem Erlebten alles nur noch über die Polizei habe regeln wollen (pag. 40). An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 12. November 2019 führte die Privatklägerin zusammengefasst aus, sie sei am 28. August 2017 bis so um 22.00 Uhr beim Beschuldigten geblieben. Er habe das Messer gezückt und vorne links in den Pneu gestochen. Es sei ganz schnell gegangen und sie sei sehr froh gewesen, dass er den Pneu zerstochen habe.