Sie wisse dies, weil es dann ein richtiges Gerangel um die Leine gegeben habe. Auf die Frage, was sie gefürchtet habe, was mit dem Hund passieren könne, antwortete die Privatklägerin, dass der Beschuldigte zwei Seiten habe. Einerseits sei er sehr liebend und andererseits unberechenbar und nicht mehr liebevoll. Sie habe die Situation nicht mehr einschätzen können und habe Angst gehabt, dass der Beschuldigte dem Hund aus der Situation etwas antun würde. Auf die Frage, ob sie das mit dem Pneu-Stechen überrascht habe, gab sie als Antwort, dass sie als sie gesehen habe, wie er das Messer hervorgenommen habe, sie «gottenfroh» gewesen sei, dass es nur der Pneu sei (pag.