Der Beschuldigte habe öfters ein Messer dabeigehabt. Eines mit einem orangenen Griff, wobei sie sich bezüglich Farbe nicht mehr sicher sei. Es sei kein kleines Taschenmesser, sondern eher ein grosses Messer gewesen. Sie wisse nicht, wie man es öffnen müsse oder könne. Auf den Vorhalt der Aussagen des Beschuldigten, wonach der Hund nicht angeleint gewesen sei, sagte sie, sie sei sich hundertprozentig sicher, dass der Hund angeleint gewesen sei. Sie habe in der linken Hand die Tasche und das Handy (in Gebrauch) und irgendwie auch das Ende der Leine gehabt. Mit der rechten Hand habe sie die Leine umfasst. Sie wisse dies, weil es dann ein richtiges Gerangel um die Leine gegeben habe.