Sie habe weiter keine Anrufe des Beschuldigten entgegengenommen und keine Reaktion gezeigt. Während ihrer ersten Befragung bei der Polizei sei ein weiterer Anruf des Beschuldigten eingegangen. Einer der Polizisten, Herr N.________, habe den Anruf entgegengenommen und habe ihm gesagt, er solle den Hund umgehend auf den Polizeiposten E.________ bringen. Dies habe der Beschuldigte dann auch getan. Die Polizisten hätten den Hund entgegengenommen und ihn auf den zerstochenen Reifen angesprochen. Der Beschuldigte habe gesagt, er sei es nicht gewesen, würde aber die Rechnung zahlen.