11 Die Polizei habe ihre Aussage aufgenommen und in dieser Zeit sei ein Notruf eingegangen, dass jemand einen Hund abgeben wolle. In der Zeit als sie auf die Polizisten gewartet hätten – da der Polizeiposten zuerst nicht besetzt gewesen sei – habe der Beschuldigte ihr drei SMS geschickt. In einem sei gestanden, dass er nur reden wolle. In einem habe es geheissen: «Du hast den Hund vergessen, ich will in Dir bringen». Im Dritten SMS dann, er wolle mit dem Hund nichts mehr zu tun haben. Sie habe weiter keine Anrufe des Beschuldigten entgegengenommen und keine Reaktion gezeigt.