Die Privatklägerin gab anlässlich der Einvernahme vom 15. Juni 2018 zusammengefasst zu Protokoll, nach einem Krach mit dem Beschuldigten am 25. August 2017 abends habe sie die Beziehung mit diesem beendet und die Wohnung des Beschuldigten mit ihrem Hund verlassen. Als sie die Beziehung beendet habe, habe der Beschuldigte gesagt, dass wenn sie jetzt gehe, er ihr Leben zur Hölle mache. Sie sei dann trotzdem gegangen. Bei Verlassen der Wohnung sei ihr der Beschuldigte gefolgt und als sie bei ihrem Auto angekommen sei, habe der Beschuldigte den linken Vorderreifen zerstochen. Dies habe sie mit eigenen Augen gesehen.