10 12. Subjektive Beweismittel 12.1 Allgemein Grundsätzlich kann auf die zutreffenden theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung der Vorinstanz verwiesen werden (S. 5 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). 12.2 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab anlässlich der Einvernahme vom 15. Juni 2018 zusammengefasst zu Protokoll, nach einem Krach mit dem Beschuldigten am 25. August 2017 abends habe sie die Beziehung mit diesem beendet und die Wohnung des Beschuldigten mit ihrem Hund verlassen.