12). Mit Schreiben vom 28. Februar 2018 teilte die Verteidigung der Staatsanwaltschaft mit, die Privatklägerin habe sich im damaligen Zeitpunkt in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, weil ihre Mutter offenbar in Behandlung bei den UPD Bern gewesen sei, an Alzheimer gelitten und damit ihre Tochter nicht mehr erkannt habe, was zu emotionalen Ausbrüchen geführt habe und weil die Privatklägerin vom Beschuldigten erfahren habe, dass er die Beziehung beenden wolle und sie mit anderen Frauen betrogen habe. Dies habe zu einem Rachebedürfnis bei der Privatklägerin geführt (pag. 87).