Der Beschuldigte wurde schuldig erklärt der Sachbeschädigung, versuchten Nötigung und der Sachentziehung und mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 900.00 bestraft; die Geldstrafe wurde aufgeschoben, dies bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem sollte er der Privatklägerin eine Parteientschädigung im Umfang von CHF 3'914.80 entrichten und die Verfahrenskosten tragen. Die Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen.