9. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 17. Juli 2018 (pag. 285), welcher als Anklage dient, folgendes Verhalten vorgeworfen: A.________ hat nach einem verbalen Streit mit C.________ an deren Auto den vorderen Autopneu mit einem Messer zerstochen (Ziff. 1). Kurze Zeit später hat er ihr beim Bahnhof E.________ den Hund samt Leine entrissen und diesen in seinem Auto in die Hundebox versorgt, womit Frau C.________ nicht einverstanden war (Ziff. 3). A.________ hat C.________ daraufhin aufgefordert, in sein Auto zu steigen und mitzukommen, ansonsten dem Hund etwas passiere, was C.______