zu bringen, was der Beschuldigte dann auch getan habe. Bezüglich des zerstochenen Reifens habe der Beschuldigte gemeint, die Privatklägerin solle ihm die Rechnung für den Reifen zukommen lassen. Danach habe die Polizei der Privatklägerin ihren Hund übergeben und beim Beschuldigten zuhause den zerstochenen Reifen in Augenschein genommen (pag. 6 ff.).