Er habe sie aufgefordert, umgehend in den K.________ einzusteigen, was diese aber nicht gewollt habe (pag. 6). Sie habe dem Beschuldigten erneut erklärt, die Beziehung sei zu Ende. Währendem die Privatklägerin erneut ihren Bekannten J.________ angerufen habe, sei der Beschuldigte plötzlich von der anderen Seite auf sie zugekommen und habe ihr ihren Hund entrissen. Sie habe es nicht geschafft, den Hund festzuhalten. J.________ habe den Vorfall am Telefon mitgehört. Der Beschuldigte habe die Privatklägerin aufgefordert, sie solle sofort ins Auto ein-