_», die Wohnung des Beschuldigten verlassen. Der Beschuldigte sei ihr zu ihrem Wagen gefolgt, habe sein Messer gezückt, welches er wie gewohnt in seiner Hosentasche mit sich getragen habe und habe den linken Vorderreifen von ihrem Wagen zerstochen. Die Privatklägerin habe in der Folge ihren Bekannten J.________ angerufen, der sie am Bahnhof in E.________ abholen sollte; dorthin habe sie sich dann zu Fuss begeben, zusammen mit ihrem Hund. Als sie am Bahnhof gewartet habe, sei der Beschuldigte mit seinem K.________ angefahren gekommen, sei ausgestiegen und zur Privatklägerin gelaufen. Er habe sie aufgefordert, umgehend in den K.___