Der Beschuldigte sei mit Verfügung vom 6. April 2020 auf die über neun Monate später in Bern stattfindende Berufungsverhandlung vorgeladen worden und habe sich entsprechend zu arrangieren (pag. 491 f.). Mit Verfügung vom 11. Dezember 2020 wurde am Verhandlungstermin vom 18./19. Januar 2021 festgehalten (pag. 494 f.). Mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 teilte Rechtsanwalt B.________ eine Adresse des Beschuldigten in G.________ mit (pag. 496). Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 (vorab per Fax und eingegangen am 13. Januar 2021) beantragte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten gestützt auf ein Attest die Absetzung der Verhandlung wegen Schlafstörungen des Beschuldigten.