Rechtsanwalt B.________ könne die Haltung des Beschuldigten gerne schriftlich kommunizieren. Wenn es aber erforderlich sei, werde der Beschuldigte sich den Behörden zur Verfügung halten und an der Verhandlung erscheinen, auch wenn es für ihn – zeitlich wie auch finanziell – sehr mühsam und aufwändig wäre (pag. 484 f.). Mit Verfügung vom 4. Dezember 2020 wurde die Eingabe der Privatklägerin zur Stellungnahme zugestellt und der Beschuldigte aufgefordert, seine aktuell gültige Adresse in G.________ mitzuteilen (pag. 487 f.). Die Privatklägerin beantragte mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 den Antrag auf Absetzung der Verhandlung und Durch-