4 rechtskräftigen Verurteilung wegen Sachentziehung gemäss Ziff. 3 der Anklageschrift eine Verurteilung zu einer angemessenen Strafe. Weiter sei der Beschuldigte zu verurteilen, der Privatklägerin Schadenersatz von Fr. 327.30 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 25. August 2017 zu bezahlen, evtl. sei die Zivilklage dem Grundsatz nach zu beurteilen.