Bern und Ausrichtung einer teilweisen Entschädigung an den Verteidiger, Ziff. II.3 Kürzung der Parteientschädigung an die Privatklägerin und IV.1 Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg). Verlangt wurden zusammengefasst Schuldsprüche wegen Sachbeschädigung gemäss Ziff. 1 der Anklageschrift und versuchter Nötigung gemäss Ziff. 2 der Anklageschrift sowie unter Einbezug der