4. Berufung Mit Eingabe vom 14. November 2019 meldete die Privatklägerin die Berufung gegen dieses Urteil an (pag. 411). Sie reichte am 18. Dezember 2019 ihre Berufungserklärung ein (pag. 447 ff). Nicht angefochten hat sie den Schuldspruch wegen Sachentziehung und die entsprechende Kostenfolge (Dispo Ziff. II., Einleitung und Ziff. II.2). Hingegen umfasst die Berufung die Freisprüche wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung (Dispo Ziff. I.1 und I.2) und die Nebenfolgen der teilweisen Freisprüche (Dispo Ziff. I. Auferlegung von Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer teilweisen Entschädigung an den Verteidiger,