Er habe seine Meinung geändert und sei sehr beeindruckt über ihre Professionalität bei der Verhandlungsführung gewesen. Dass sie ihn keinen Ärger über die Anzeige habe spüren lassen, habe ihn zu seinem Entschluss geführt (pag. 238). Weiter ist den Akten zu entnehmen, dass der Beschuldigte den Anwalt der Privatklägerin bei der Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Bern angezeigt hat, diese aber mit Entscheid vom 5. Juni 2018 von der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens abgesehen hat (pag. 395 ff.).