Sodann habe die Staatsanwältin geschützte Daten von Drittpersonen (Gläubiger des Beschuldigten) weitergegeben. Mit Schreiben vom 19. Juni 2018 hat der Beschuldigte schliesslich über seinen Anwalt der Staatsanwältin mitteilen lassen, dass er die Anzeige gegen sie zurückziehen wolle. Er wolle sich bei ihr für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Er habe sich zu Beginn des Verfahrens in einer Paniksituation befunden und habe den Eindruck gehabt, dass sie ihn schon vorverurteilt habe. Er habe seine Meinung geändert und sei sehr beeindruckt über ihre Professionalität bei der Verhandlungsführung gewesen.