Einer weiteren aufsichtsrechtlichen Anzeige vom 9. März 2018 gegen die damals zuständige Staatsanwältin wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft keine Folge gegeben (pag. 181 ff.). Zusammengefasst machte der Beschuldigte jeweils geltend, er fühle sich durch die Staatsanwältin diskriminiert behandelt, dies möglicherweise wegen seiner ausländischen Herkunft und weil seine gegen die Straf- und Zivilklägerin eingereichte Anzeige lange nicht behandelt worden sei. Sodann habe die Staatsanwältin geschützte Daten von Drittpersonen (Gläubiger des Beschuldigten) weitergegeben.