Nachdem das Ausstandsgesuch vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen wurde, erhob der Beschuldigte Beschwerde ans Bundesgericht, welche er jedoch zurückzog (pag. 120 ff.). Die Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung wurde nicht an die Hand genommen, wobei die Nichtanhandnahme mit Beschwerde an das Obergericht des Kantons Bern weitergezogen wurde, welches am 13. Juni 2018 zum Schluss kam, dass der Nichtanhandnahmebeschluss folgerichtig und die Beschwerde abzuweisen sei (pag.