3 gang des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten abzuwarten und die Untersuchung gegen die Privatklägerin bis zu diesem Zeitpunkt zu sistieren (pag. 297 f.). Sodann hat der Beschuldigte gegen die damals zuständige Staatsanwältin am 6. März 2018 eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung sowie am 9. März 2018 / 3. April 2018 ein Ausstandsgesuch eingereicht. Nachdem das Ausstandsgesuch vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen wurde, erhob der Beschuldigte Beschwerde ans Bundesgericht, welche er jedoch zurückzog (pag.