Mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 reichte der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege ein (pag. 16). Mit Verfügung vom 7. August 2018 wurde die Strafuntersuchung gegen die Privatklägerin wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege vom vorliegenden Verfahren abgetrennt und sistiert. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Tatvorwürfe gegen die Privatklägerin in direkten Zusammenhang resp.