1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 12. November 2019 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der Sachbeschädigung und der versuchten Nötigung, beides angeblich begangen am 25. August 2017 in E.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (2/3) an den Kanton Bern. Hingegen wurde er schuldig erklärt der Sachentziehung, begangen am 25. August 2017 in E.