I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 7. Oktober 2019 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des geringfügigen Diebstahls, angeblich begangen am 27. Januar 2019 in Bern zum Nachteil der C.________ im Deliktsbetrag vom CHF 5.00, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.