_ mit Kostennote vom 15. April 2020 insgesamt einen Aufwand von 13.2 Stunden, ohne Mehrwertsteuer ausmachend CHF 3'300.00, sowie Auslagen (Porti und Fotokopien) von CHF 130.40 geltend (pag. 163). Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch war der Beschuldigte erst recht auf anwaltlichen Beistand im Rechtsmittelverfahren angewiesen. Trotz der Kognitionsbeschränkung der Rechtsmittelinstanz stellten sich im Grunde dieselben (simplen) tatsächlichen und rechtlichen Fragen wie vor der Vorinstanz.