Hierin liegt eigentlich das einzig wirklich selbständige Indiz, das gegen den Beschuldigten spricht. Dennoch kann auch dieser Vorgang durchaus anders erklärt werden, etwa indem die Situation, in der ein Kunde die Ware (vor deren Verbuchung im System) passend bezahlt und wegläuft (also auch einen falschen zu zahlenden Betrag auf der Kundenanzeige nicht sieht), dazu genutzt wird, allfälligen Kassendifferenzen quasi prophylaktisch entgegenzuwirken.