Anders ist das einzig beim Kassiervorgang in der ersten Sequenz: Wie gezeigt erhält der Beschuldigte dort CHF 7.20, wobei der Betrag offenbar passend ist, da später kein Rückgeld gegeben wird. Dass er danach eine Banane für CHF 1.00 als Produkt (Soll) und sodann auch das erhaltene Geld (mit CHF 2.00) falsch tippt (vgl. pag. 9), kann kaum mit Nachlässigkeit erklärt werden und erscheint verdächtig. Hierin liegt eigentlich das einzig wirklich selbständige Indiz, das gegen den Beschuldigten spricht.