Solches wäre reichlich spekulativ, wurde ihm das ja dannzumal gerade nicht vorgeworfen und fehlen dafür vorliegend auch jegliche Anhaltspunkte. Keiner der Beteiligten vermochte verlässliche Angaben über die damaligen Umstände zu machen, die schriftliche Verwarnung selber liegt nicht einmal vor. Wenig überzeugen die aus dem teilweise falschen Tippen abgeleiteten Verdachtsmomente bzw. die von der Vorinstanz geäusserte Vermutung, dass dadurch die Geldentnahmen (bewusst) verschleiert werden sollten.