Und ohne besondere Fingerfertigkeit wäre ein auf diese handakrobatische Art ausgeführter Diebstahl geradezu ausgeschlossen. Folglich kann umgekehrt aus den geschickten Handgriffen des Beschuldigten nicht viel mehr abgeleitet werden, als dass entsprechende Geldentnahmen möglich sind, wodurch diese aber nicht automatisch wahrscheinliche(r) werden. Wenn überhaupt, so höchstens als schwaches Indiz gewertet werden können die Vorkommnisse, die am 5. Dezember 2018 zur Verwarnung des Beschuldigten führten.