Letztlich war sich die Vorinstanz der beschränkten Aussagekraft der auf den Aufnahmen ersichtlichen Vorgänge auch selber bewusst, bekundete sie doch bei der zweiten Aufnahme trotz vergleichbarem Griff zum Fünffrankenstückfach und identischer anschliessender Handhaltung unüberwindliche Zweifel an einer Geldentnahme. Dass sie diese Zweifel nicht zuletzt am dort zum Schluss ersichtlichen Griff mit der linken Hand zur Zange, mithin einem Detail festmachte, das bei der fünften Sequenz ganz ähnlich zu erahnen ist und sich in den anderen Fällen genauso noch