20 Letztlich war sich die Vorinstanz der beschränkten Aussagekraft der auf den Aufnahmen ersichtlichen Vorgänge auch selber bewusst, bekundete sie doch bei der zweiten Aufnahme trotz vergleichbarem Griff zum Fünffrankenstückfach und identischer anschliessender Handhaltung unüberwindliche Zweifel an einer Geldentnahme.