dass er in diesen Momenten mit Ring- und kleinem Finger ein Fünffrankenstück hält bzw. gegen die Handinnenseite klemmt. Immer beim Tippen mit dem linken Mittelfinger und, wohl nicht zuletzt bedingt dadurch, wiederholt auch in anderen Momenten nimmt der Beschuldigte mit dieser Hand bzw. den Fingern nämlich (offenbar unbewusst) eine ganz ähnliche Haltung ein. Dass solche unbewusste Vorgänge situativ (z.B. je nach Zeitdruck oder erhaltenem Bargeld) manchmal etwas anders ausfallen, ist wenig erstaunlich.