Dass es keine gute Idee gewesen wäre, die klimpernden Geldstücke in der Hosentasche zu verstauen, wusste der Beschuldigte spätestens nach der Verwarnung vom 5. Dezember 2018 selber. Die nach den fraglichen Kassiervorgängen durchaus etwas sonderbare Haltung der linken Hand des Beschuldigten lässt ebenfalls keine verlässlichen Rückschlüsse darauf zu, dass er in diesen Momenten mit Ring- und kleinem Finger ein Fünffrankenstück hält bzw. gegen die Handinnenseite klemmt.