Weiter kann der jeweils erfolgende Griff mit der linken Hand zum Fünffrankenstückfach wie gezeigt durchaus andere plausible Gründe als eine Geldentnahme haben. Irgendwelche Anzeichen, dass der Beschuldigte irgendetwas irgendwie beiseiteschaffen würde oder will (z.B. Griff zur Hosentasche), sind auf keiner der Aufnahmen auszumachen. Dass es keine gute Idee gewesen wäre, die klimpernden Geldstücke in der Hosentasche zu verstauen, wusste der Beschuldigte spätestens nach der Verwarnung vom 5. Dezember 2018 selber.