Auch hier erscheint gut möglich, dass er mit der linken Hand – die bei ihm als Linkshänder punkto Feinmotorik und Geschwindigkeit wohl stärkere – der rechten beim Ergreifen des Fünffrankenstücks assistiert. Zweifel an der Hypothese, dass der Beschuldigte ein Fünffrankenstück entnimmt und fortan in seiner linken Hand hält, werden zum einen durch das abschliessende lockere Zerknüllen und Wegwerfen der Quittung genährt. Zum anderen greift er ganz am Schluss mit der linken Hand zielstrebig nach einem unmittelbar ausserhalb des Kamerawinkels befindlichen Gegenstand (wohl eine Greifzange) auf der Theke (08:52:27).