Insofern ist die Entnahme eines Fünffrankenstücks auch hier durchaus möglich, aber keineswegs zwingend (denkbar ist bspw., dass er mit der linken Hand im entsprechenden Fach ein Fünffrankenstück bereitstellte, um es sogleich mit der rechten Hand zu ergreifen). Letzteres umso mehr, als es vor, während und unmittelbar nach (insb. 06:28:22) dem auch hier relativ dynamischen Zusammenknüllen der Quittung mit anschliessendem schwungvollem Wurf derselben in den Papierkorb zum Ende der Aufnahme nicht so aussieht, als wären Ring- und kleiner Finger mit Kraft gegen die Handinnenseite gedrückt.