Zweitens besteht damit aber gerade eine Erklärung dafür, weshalb sich die linke Hand des Beschuldigten zum (auf den Aufnahmen verdeckten) Fünffrankenstückfach begibt (und dort etwas tut). Und, hätte der Beschuldigte wirklich ein Fünffrankenstück einstecken wollen, wäre – drittens – eher abwegig, ein solches Ablenkungsmanöver (ins Fach legen und wieder entnehmen oder so tun als ob er es ins Fach lege) zu veranstalten, nachdem sich das Geldstück ja bereits vorher unauffällig in seiner linken Hand befunden hat, das eigentliche Handlungsziel also