Insbesondere ist die Differenz im Durchmesser zwischen der grössten (die fast die Breite von Mittel- und Ringfinger hat) und der mittelgrossen Münze sichtlich geringer als diejenige zwischen den beiden kleineren Münzen, was den Relationen der erwähnten Geldstücke (31,45 / 27,4 / 21,05 mm) entspricht. Zum anderen ist auch im späteren Verlauf zu sehen, dass der Beschuldigte ein Zwanzigrappenstück in der rechten Hand hält (05:19:31) und dieses in das entsprechende Kassenfach, in der Mitte der vorderen Reihe (vgl. pag. 74, Z. 15), fallen lässt (05:19:34).