11.2 11.2.1 Zur vorinstanzlichen Umschreibung der ersten Aufnahme drängen sich einige Präzisierungen auf: Bei den drei verschieden grossen Münzen, die der Beschuldigte zu Beginn der Sequenz mit seiner rechten Hand offenbar von einem Kunden entgegennimmt, handelt es sich um ein Fünffranken-, ein Zweifranken- und – entgegen der Vorinstanz nicht ein um Einfranken- sondern – um ein Zwanzigrappenstück. Man sieht dies zum einen am Grössenverhältnis der in der Hand des Beschuldigten zeitweise leicht versetzt übereinander angeordneten Münzen (05:19:23).