Da dabei namentlich Nuancen im genauen Ablauf der Kassiervorgänge und der dabei eingenommenen Handhaltungen des Beschuldigten von Bedeutung sind, sind zunächst der Inhalt der Videoaufnahmen und die vorinstanzliche Umschreibung desselben, näher zu untersuchen (E. 11.2 unten). In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Vorinstanz daraus sowie aus den weiteren von ihr genannten Indizien auf vier Geldentnahmen schliessen konnte, ohne dabei über (offensichtlich) relevante Zweifel hinwegzusehen (E. 11.3 unten).