Im fraglichen Take-away würden täglich etwa 30 Personen arbeiten und mehrere Mitarbeiter dieselbe Kasse bedienen. Es sei völlig lebensfremd, diese Kassendifferenz in einer solchen Zeitspanne nicht als normal zu betrachten, könne diese doch ohne weiteres durch Flüchtigkeitsfehler beim Kassiervorgang entstehen (pag. 152 f.). Zusammenfassend sei auf den Videoaufnahmen nicht ersichtlich, dass der Beschuldigte Geld aus der Kasse gestohlen habe und liessen auch die anderen Beweismittel keinen solchen Schluss zu. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz sei nicht nachvollziehbar, der Sachverhalt daher willkürlich festgestellt.