Wenn die Vorinstanz aus den eher knappen und pauschalen Aussagen auf ein Lügensignal schliessen wolle, müssten andere, detailliertere Aussagen vorliegen, was aber nicht der Fall sei. Die weiteren von der Vorinstanz aufgeführten Indizien seien eine reine Unterstellung und die Ausführungen schlichtweg absurd. Es sei notorisch, dass Arbeitnehmer, die seit Jahren an der Kasse tätig seien, den Kassiervorgang beherrschen und auf die angeeignete Art und Weise ausführen würden.