Auch weist die Verteidigung an verschiedenen Stellen darauf hin, dass der Beschuldigte in anderen Momenten die Hand mit geschlossenem Ring- und kleinem Finger halte, insbesondere beim Tippen am Touchscreen. Zur Videoaufzeichnung 1 hielt sie u.a. fest, es sei viel wahrscheinlicher, dass der Beschuldigte das erhaltene grosse Münzstück (Fünffrankenstück) nach dem Zählvorgang nicht sogleich wieder in die rechte Hand lege, sondern zunächst in der linken Hand behalte. Diese Hand führe er später geschlossen unter die Kassenabdeckung, wohl um das Fünffrankenstück ins hintere Münzfach fallen zu lassen.