Dass er sich eine solche Technik angeeignet habe, erscheine aufgrund möglicher Beobachtungen durch Mitarbeiter und Vorgesetzte nachvollziehbar. Es sei einfacher, auf diese Weise ungesehen einen «Fünfliber» aus dem Kassenfach in der Mitte, als eine ganz links in der Kasse angereihte Geldnote zu entwenden. Als Indiz für die Entnahmen könne die Verwarnung vom 5. Dezember 2018 betrachtet werden. Weiteres Indiz sei, dass der Beschuldigte jeweils ohne ersichtlichen Grund mit der linken Hand ins «Fünfliberfach» greife. Lediglich beim Kassiervorgang bei Videoaufzeichnung 4 habe er wohl ein Fünffrankenstück zurückgeben müssen.