74, Z. 11 f.). Für sie sei es auf den Videos klar ersichtlich gewesen, dass der Beschuldigte in der Hand einen «Fünfliber» halte (pag. 74, Z. 18). Auf den Hinweis, dass der Beschuldigte mit der gleichen Handhaltung, wie er dann das Münz halten soll, ja auch tippe, sagte sie zunächst, sie müsste dazu nochmals die Videos sehen und dann, dass er nur zum Teil so tippe (pag. 74, Z. 22 ff.). - Der Beschuldigte bestritt, mit der linken Hand jeweils ein Fünffrankenstück aus der Kasse genommen zu haben (pag. 78, Z. 3 ff.).